Führerscheinklassen in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Führerscheinklassen, die es ermöglichen, verschiedene Arten von Fahrzeugen zu führen. Diese Klassen sind in Kategorien unterteilt, die von Krafträdern über Pkw und Lkw bis hin zu Bussen reichen. In diesem Blogbeitrag werden wir die verschiedenen Führerscheinklassen und ihre spezifischen Anforderungen und Berechtigungen im Detail betrachten.
Führerscheinklassen für Krafträder
Klasse AM
Die Klasse AM umfasst leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Diese Fahrzeuge dürfen eine maximale Nenndauerleistung von 4 kW nicht überschreiten. Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fallen ebenfalls unter diese Klasse, sofern sie die gleichen Leistungs- und Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten.
Klasse A1
Die Klasse A1 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf maximal 0,1 kW/kg betragen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von bis zu 15 kW sind ebenfalls in dieser Klasse enthalten.
Klasse A2
Die Klasse A2 umfasst Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Diese Krafträder dürfen nicht von einem Fahrzeug mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sein.
Klasse A
Die Klasse A erlaubt das Führen aller Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen ebenfalls unter diese Klasse.
Führerscheinklassen für Pkw
Klasse B
Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen ebenfalls mitgeführt werden. In Deutschland berechtigt die Klasse B auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, sofern der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist.
Klasse B96
Die Klasse B96 ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Klasse B196
Die Klasse B196 ist ebenfalls eine Erweiterung der Klasse B und erlaubt das Führen von Krafträdern der Klasse A1 im Inland. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B und die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung.
Klasse BE
Die Klasse BE erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg.
Führerscheinklassen für Lkw
Klasse C1
Die Klasse C1 umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen ebenfalls mitgeführt werden.
Klasse C1E
Die Klasse C1E erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Klasse C
Die Klasse C umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen ebenfalls mitgeführt werden.
Klasse CE
Die Klasse CE erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Führerscheinklassen für Busse
Klasse D1
Die Klasse D1 umfasst Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrersitz gebaut und ausgelegt sind und eine Länge von maximal 8 m haben. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen ebenfalls mitgeführt werden.
Klasse D1E
Die Klasse D1E erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Klasse D
Die Klasse D umfasst Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrersitz gebaut und ausgelegt sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg dürfen ebenfalls mitgeführt werden.
Klasse DE
Die Klasse DE erlaubt das Führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Weitere Führerscheinklassen
Klasse T
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Klasse L
Die Klasse L umfasst Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern dürfen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.